Unser Sachverständigenbüro erstellt für Privatpersonen, Versicherungen, Rechtsanwälte, Gerichte, Fahrradhändler und Fahrradhersteller alle Arten von Gutachten.
Eine ausführliche Leistungsbeschreibung finden Sie auf der entsprechenden Seite "Unsere Leistungen".
An dieser Stelle bereits möchten wir Ihnen 4 wichtige Informationen mit auf den Weg geben:
1) Sind Sie unverschuldet in den Unfall verwickelt, dann haben Sie immer das Recht, einen Sachverständigen sowie einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Die Kosten trägt, außer bei Schäden unterhalb der Bagatellgrenze, die Versicherung des Verursachers.
2) Machen Sie - falls möglich - Fotos vom Unfallort und dem beschädigten Fahrrad bzw. Kraftfahrzeug. Ebenso von ggf. beschädigter Kleidung.
3) Warten Sie mit Reparatur und Umbau, bis das Fahrzeug begutachtet wurde.
4) Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadenumfang und Schadenhöhe Ersatzansprüche geltend machen können.
Der genaue Ablauf zur Erstellung eines Gutachtens wird auf der entsprechenden Seite "Checkliste Gutachten"
beschrieben.