Checkliste Gutachtenerstellung
- Machen Sie - falls möglich - Fotos vom Unfallort und dem beschädigten Fahrrad bzw. Kraftfahrzeug. Ebenso von ggf. beschädigter Kleidung.
- Falls Sie selbst keine Fotos machen können, wird unser Büro dies nach Terminabsprache für Sie übernehmen.
- Warten Sie mit Reparatur und Umbau, bis das Fahrzeug begutachtet wurde.
- Beachten Sie, dass Sie nur bei einer vollständigen Beweisführung über Schadenumfang und -höhe Ersatzansprüche geltend machen können.
- Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt bzw. gibt es einen polizeilichen Schadenbericht?
- Wir empfehlen grundsätzlich das Hinzuziehen eines Rechtsanwaltes Ihres Vertrauens. Haben Sie keinen Anwalt, können wir ggf. eine Empfehlung aussprechen.
- Haben Sie Verletzungen erlitten: ziehen Sie unbedingt einen Arzt hinzu.
- Ihnen entstandene Kosten, die mit dem Unfall im Zusammenhang stehen, aufzeichnen bzw. Belege aufbewahren.
- Kaufbelege des geschädigten Fahrrades/PKWs bereit halten - wenn noch vorhanden.
- Kaufbelege der ggf. nachgerüsteten Komponenten und sonstiges Zubehör - wenn noch vorhanden.
- Unfallhergangsschilderung (alle Beteiligten, Datum, Uhrzeit, Ort).
- Versicherungsangaben des Unfallgegners.